Hohe Haftungsrisiken für Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise

Die Beratung im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie birgt hohe Haftungsgefahren. Kommt es trotz der Gewährung von Soforthilfen, Kurzarbeitergeld usw. zur Insolvenz der betreuten Gesellschaft, droht eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter wegen verspäteter Insolvenzanmeldung oder durch den Geschäftsführer, wenn dieser seinerseits von dem Insolvenzverwalter wegen einer verbotenen Zahlung in Anspruch genommen wird. Die Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung bis zum 30.9.2020 nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-19-Pandemie wird hier kaum Entlastung schaffen.

Quelle: Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.