Verzinsung von Steuernachforderungen ab 01.01.2014 verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen  verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird.

Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Es ordnete rückwirkend eine Korrektur ab 2019 an.

Für den Zeitraum bis Ende 2018 könne das bisherige Recht noch angewandt werden, für danach müsse der Gesetzgeber bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung finden, erklärten die Karlsruher Richter. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich unter veränderten Bedingungen als „evident realitätsfern“ erweise – was wegen des aktuell bestehenden „strukturellen Niedrigzinsniveaus“ der Fall sei.

 

Quelle: n-tv.de