Die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Daher wird nun die Grundsteuer neu geregelt.

Auf den 01.01.2022 als Stichtag müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer eine Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert abgeben.

Unser neues Merkblatt Grundsteuerreform erklärt Ihnen, worauf Sie nun achten müssen!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH