Grunderwerbs-Entlastung

Wer sich im Jahr 2022 in NRW ein Haus, eine Wohnung oder ein Wohnbaugrundstück kauft, kann eine öffentliche Förderung in Höhe von 2 Prozent auf den Kaufpreis erhalten. Gefördert werden Kaufpreise bis 500.000 Euro, es gibt also maximal 10.000 Euro Zuschuss. Bedingung ist, dass die Immobilie selbst vom Eigentümer genutzt werden muss. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, erhält daher keinen Anspruch auf die Förderung.

Seit dem 30.08.2022 kann die Förderung beantragt werden und gilt für den Erwerb von neuen und bestehenden Wohnimmobilien sowie Grundstückskäufe zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 für Käufe, die in dem oben genannten Zeitraum beurkundet wurden, gestellt werden. Alle, die in den vergangenen Jahren ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben, gehen leer aus.

Das Förderprogramm entlastet Eigentümer von Häusern und Wohnungen spürbar. Gerade in NRW sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf besonders hoch und aufgrund des endenden Immobilienbooms werden Banken bei der Kreditvergabe ebenfalls strenger. Die Grunderwerbs-Förderung ist somit ein wirksames Mittel, um besonders jungen Menschen den Erwerb von Eigenheimen trotz der hohen Kaufnebenkosten zu ermöglichen.

Dies ermöglicht auch bereits Eigentümern eines Eigenheims aufgrund einer Veränderung ihrer Lebenssituation einen neuen Wohnsitz zu kaufen und den alten zu verkaufen.

Somit können beispielsweise Senioren, die in eine kleinere Wohnung ziehen möchten, Platz für größere junge Familien machen. Gerade diese stehen derzeit vielfach vor einem sehr knappen Angebot.

Insgesamt stehen 400 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung, welche jedoch knapp bemessen wurden. Falls man also ebenfalls die Förderungen in Anspruch nehmen möchte, sollte man sich stets darum bemühen.

Den Antrag kann man über die Website NRW.Bank.de stellen, er ist relativ überschaubar zu beantragen.

 

Quellen: