Anzahlungen in der Normalsteuerphase –Leistungsausführung in der Niedrigsteuerphase
Anzahlungen die vor dem 01. Juli 2020 getätigt wurden, müssen im Voranmeldezeitraum mit 19% versteuert werden. Somit schuldet der Leistende die 19% und der Leistungsempfänger darf 19% Vorsteuer geltend machen.…