Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze(JAEG) steigt im Jahr 2020 von bisher Euro 60.750 auf Euro 62.550 (Euro 5.212,50 monatlich).
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich ab Januar 2020 von bisher Euro 4.537,50 im Monat ( Euro 54.450 jährlich) auf Euro 4.687,50 monatlich (Euro 56.250 jährlich). Die gleichen Werte gelten für die Pflegeversicherung.