Gesetzlicher Mindestlohn und Anpassungen bei Mini- und Midijobs

Der gesetzliche Mindestlohn betrug seit dem 01. Januar 2022 9,82 Euro. Dieser stieg zum 01. Juli 2022 auf 10,45 Euro und wird ab dem 01. Oktober 2022 auf 12 Euro die Stunde weiter angehoben. Dies wurde durch den Bundesrat am 10. Juni bestätigt.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für :

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten, wenn es sich um ein verpflichtendes schulisches Praktikum handelt
  • Ehrenamtlich Tätige

Neben der Erhöhung des Mindestlohns gibt es auch Anpassungen bei den Mini- und Midijobs zum 01. Oktober 2022.

Die Grenze des Minijobs wird von 450 Euro auf 520 Euro angehoben und die Höchstgrenze des Midijobs erhöht sich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Die Untergrenze des Midijobs beginnt somit bei 520,01 Euro.

 

Quellen: dgb.de und haufe.de