Anzeigepflicht §138 Abs. 2 Ao für ausländische Gesellschaften
Steuerpflichtige müssen Beteiligungen und Betriebsstätten im Ausland nach §138 Abs. 2 AO dem Finanzamt melden. Das Formular finden Sie HIER oder immer aktuell beim Bundesamt für Finanzen unter dem Suchbegriff…